Übertragung von kundenvermögen (Plan zur übertragung)
Wir haben Anleger bezüglich geplanter Übertragungen der folgenden Fonds angeschrieben:
- American Fund
- American Select Fund
- European Select Fund
- UK Equity Income Fund
- UK Fund
Wir planen die Übertragung der Vermögenswerte von bestehenden Anteilen der Anleger in gleichwertige Anteilsklassen (die „neuen Anteile“) unserer etablierten Luxemburger Fondspalette (die „Lux-Fonds“). Die Übertragungen erfolgen durch ein Verfahren, das als ‚Plan zur Übertragung‘ bezeichnet wird.
Als Fonds mit Sitz in Großbritannien genießen die bestehenden Fonds derzeit den OGAW-Status1 innerhalb der Europäischen Union (EU). Wenn Großbritannien jedoch aus der EU ausscheidet, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Fonds ihren OGAW-Status verlieren.
Durch die Übertragung der Vermögenswerte in einen gleichwertigen Fonds mit Sitz in Luxemburg können wir Anlegern Sicherheit bieten und ihnen unabhängig von endgültigen Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der EU gewährleisten, dass sie in einem OGAW-konformen Fonds verbleiben. Unser Ziel ist es, den Anlegern unserer Fonds Kontinuität und Sicherheit zu bieten. Für EU-Anleger beseitigen die Übertragungen die Unsicherheit über den zukünftigen Status ihrer Investition in ihrem Heimatland.
Die vollständigen Details zur geplanten Übertragung können Sie dem Rundschreiben an die Anteilinhaber entnehmen.
1 OGAW steht für Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren. Die OGAW-Struktur bietet ein harmonisiertes Regulierungssystem für die Verwaltung und den Verkauf von Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union.